Nein, diese Aussage ist definitiv falsch.
Eine technische Baubestimmung kann niemals ein Gesetz oder eine Verordnung aufheben, und die IndBauR NRW bzw. M IndBauRL kann und konnte noch nie autark und losgelöst betrachtet werden. Sie kann auch nicht Bestandteile der SBauVO sein, weil sie eine technische Baubestimmung und keine Verordnung ist. Bitte das Verhältnis der Regelwerke untereinander beachten!
Um es ganz klar auszudrücken: Die SBauVO gilt für alle Gebäude, auch für Industriebauten.
Wenn von der SBauVO abgewichen werden soll, ist dieses (z. B. im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes) zu begründen und die Abweichung zu beantragen. Das gilt jetzt eben auch für Industriebauten in NRW.
Gruß
Alexander Vonhof