Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
momentan bin ich mit einer interessanten Frage konfrontiert, welche ich an das Forum stellen möchte:
Ein Klinikum plant im Rahmen des Umbaus der Notaufnahme die klassische überdachte Zufahrt für Krankentransporter als geschlossene (Schnelllauftore) und temperierte (Zone 11-19 Grad)Halle ausbilden. Gründe dafür sind einfach Komfortgedanken sowie die Option bei Grossereignissen die Halle auch als Triagefläche nutzen zu können.
Um die Rangier- und Aufstellfläche zu gewährleisten wir diese Halle rund 260 m? gross. Drei bis vier RKTs könnten kurzzeitig in der Halle stehen, Standardfall dürfte sein, dass maximal zwei gleichzeitig ausladen.
Mangels Erfahrung mit diesem spezifischen Fall ziehen wir die Garagenverordnung zu rate und sehen eine geschlossene Mittelgarage.
Schmerzhaft ist allerdings für das Klinikum die Anforderung an die Wände zu benachbarten Räumen (feuerbeständig), da hier grosszügige Sichtverbindungen, also flächige Verglasungen zum Zentralbereich geschaffen werden sollen / müssten.
Deshalb vorsichtshalber die Frage: Liegen wir mit der Anwendung der Garagenverordnung richtig oder trifft diese hier nicht unbedingt zu, geparkt wird ja in diesem Sinne eigentlich nicht. Nach erledigtem Job reinigen die Fahrer evtl. noch ihr Fahrzeug trinken eine Kaffee in der Halle und verlassen sie schon wieder.
Für Meinungen wäre ich dankbar, bisher hatten wir immer nur den Witterungsschutz und keinen geschlossenen Raum
Danke im voraus
Grüsse, Andreas Eckl