Hallo, hier mein erster Beitrag:
Im UG eines bestehenden Kindergartens Baujahr ca. 1970 (Gebäude geringer Höhe, EG + UG) in Baden-Württemberg soll ich die Wiederherstellung nach einem Schimmelschaden durchführen.
UNTERDECKEN
Die Unterdecken ohne Feuerwiderstand unter der Holzbalkendecke werden demontiert. Ich gehe davon aus, dass die Decke aufgrund der Veränderung jetzt einen Feuerwiderstand F 30 erreichen muss. Deshalb habe ich vor eine Deckenbekleidung F 30-B montieren zu lassen.
FLURTÜREN + OBERLICHTBÄNDER
Der Kindergarten ist eine zweibündige Anlage (Mittelflur + beideitig die Aufenthaltsräume).
In den Wänden zwischen den Fluren und den Aufenthaltsräumen befinden sich dichtschließende Holztüren. Diese sind nicht vollwandig.
Außerdem befinden sich in diesen Wänden Oberlichtbänder l x h = ca. 2,50 m x ,675 m, Unterkante ca. in Höhe 2,40 m)ohne Feuerwiderstand.
Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
1. Muss die Holzbalkendecke wirklich ertüchtigt werden auf F 30-B ?
2. Können Türen und Oberlichtbänder so bleiben (Bestandsschutz)oder muss ich da was verbessern (z.B. die Oberlichter in F 30)?
Im voraus vielen Dank für alle Antworten!
H.-J. Zobel