es gibt in Brandenburg, BaWü und Rheinland Pfalz Krankenhausbeuvorschriften, die man beiziehen kann und soll. Bei Intensivbetten ist zusätzlich die Frage der Räumung und des Zwischenaufenthalts für Intensivbetten zu planen.
Wenn es v o r der Intensivstation brennt, muß die Station weiter wirksam arbeiten können. Der Schutz muß mindestens in einer "Schleuse" vorhanden sein. Wenn es i n der Intensivstation brennt und das ist bei den vielen Elektrogeräten ziemlich wahrscheinlich, muß eine Möglichkeit bestehen, den "brennenden / rauchenden" Teil freizuräumen und die Betroffenen in einen anderen, ebenso Intensiv tauglichen Bereich auf gleicher Ebene zu verlegen. Z.B. die Istation zweigeteilt organisieren, daß man eine räumen und eine dichter belegen kann. So kann man auch Intensivpatienten über die kritischen 30 Minuten retten, bis eine größere Verlegung möglich ist.
Wir haben für ein kleines Krankenhaus so eine Istation geplant - und ich lag mit einem "scheinbaren Infarkt" mal 24 Stunden in einer solchen. Was ich da gesehen habe, hat mich zu dem sehnlichen Wusch verleitet: "Herr - laß es jetzt hier nicht brennen, das wäre unser aller Ende" (es sei denn, man braucht die Intensivmedizin dann gerade schon nicht mehr).
Aber: Grundsatz "Verschiebung auf einer Ebene" und "Sicherstellung des medizinischen Vollzuges" durchdenken. Wie unterbreche ich eine langdauernde OP ? Wie unterbreche ich eine lange dauernde Geburt ? Wie kann ich sicherstellen, daß OP und Geburt vom Brand unbeeinträchtigt zuende geführt werden können ? Krankenhäuser sind komplizierte und überaus intensiv installierte Bauten. mfg Schächer