Schleswig Holstein hat seine Rauchwarnmelderforderung präzisiert: der Bauherr / Vermieter muß die Geräte bereitstellen und Erstmontage leisten, er kann die Wartung und den Batteriewechsel vertraglich auf die Nutzer (Mieter) übertragen - ich denke, es ist eine gute Arbeitsteilung. Im übrigen: wer eine Wohnung für 150.000,- oder 200.000,- errichtet und für monatlich 300,- bis 1200,- vermietet, sollte wegen der 3 oder 4 x 10,- Euro (Grundaustattung) kein Geschrei machen. Und der Mieter genau so wenig, es geht ja nur um
s e i n Leben und das seiner Kinder. Bei den aktuellen Preisen ist die Debatte w e r w a s bereitstellen muß, völlig albern.
Wir haben uns leider angewöhnt, erst mal zu schreien statt nachzudenken, ob das wirklich unbezahlbar ist. mfg Schächer