Hall Herr/Frau he-ar,
wie kommen Sie darauf, daß die GaStellV nicht für unterirdische Garagen gilt?
Sie gilt für alle Garagen.
Wenn Sie eine (ganz oder teilweise) oberirdische Gebäudeabschlusswand haben, schauen Sie in §9 GarStellV - F90-AB ohne Öffnungen.
Sollten Sie eine unterirdische Gebäudeabschlußwand haben, gibt es das Thema Brandwand nicht, da die Wand dann gegen Erdreich ist.
Oder unterqueren Sie die Grundstücksgrenze?
mfG
Michael Koeppen