Hallo,
also in Hessen gibt es m.E. ja gar keine speziellen Vorschriften für Kindergärten, auch wenn man die Einrichtung als Sonderbau/Kindergarten definieren würde.
Also ist es so oder so eine Einzelfallbetrachtung, in welche die konkreten Faktoren
- Alter der Kinder
- in welchem Geschoss / Rettungswege
- Umfang der Betreuung
- alles in einem, überschaubaren, Raum?
und weitere eingehen.
Denn Brandschutz soll ja reale Risiken abdecken, unabhängig von der Definition.
Michael Koeppen