Hallo Herr/Frau Lagerfeuer,
Man unterscheidet zwischen dem Grundschutz, welcher durch die Gemeinde sicherzustellen ist und dem Objektschutz, welcher den darüber hinausgehenden Schutz dem Betreiber auferlegt.
Die neue W 405 vom 08/2008 nennt in den Begriffsdefinitionen zum Objektschutz folgendes:
3.2 Objektschutz
Über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener
Brandschutz, zum Beispiel:
? für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko, zum
Beispiel Versammlungsstätten, Verkaufsstätten,
****Krankenhäuser****, Hotels, Hochhäuser
Damit hat sich der Grundschutzlieferant schön aus der Pflicht genommen.
Welcher Schutz nunmehr erforderlich ist hängt von den Möglichkeiten und der Einsatztaktik der Feuerwehr ab, daher halte ich in jedem Fall beim Objektschutz die Abstimmung mit der zuständign Brandschutzdienststelle für unumgänglich.
Mit den besten Grüßen
Wolfgang Cordier