Hallo Herr Schade,
im Keller sind die Decken in der GK5 nur F90-A gefragt, damit sind sie ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Dies betrifft nicht die aufgebrachten Dämmstoffe oder andere Brandlasten wie daran befestigte Kabel. Anforderungen an Dämmstoffe sind Beispielsweise bei Außenwänden in der Bauordnung zu finden.
In Bereichen von Rettungswegen aus Aufenthaltsräumen(notwendige Flure im Keller?) sind Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe sowie Oberflächen von nicht bekleideten Wänden und Decken nicht brennbar herzustellen.
Ansonsten ist die Brandlast im Regelbau allgemein unlimited.
Mit freudnlichen Grüßen
Maynhard Schwarz