Ich werfe Ihnen zuerst ein freudiges "HÄH?" entgegen.
Was meinen Sie genau? Auch innerhalb einer Nutzungseinheit muss die Decke einen Feuerwiderstand aufweisen. Natürlich muss auch die Decke innerhalb der Nutzungseinheit erst einmal einen Raumabschluss aufweisen. Wie kommen Sie darauf, dass Sie den Raumabschluss nicht benötigen?
Sicherlich kann man mit dem Bauordnungsamt und der Feuerwehr über eine Abweichung bezüglich des Raumabschlusses im Einzelfall verhandeln. Aber ersteinmal muss die Decke und eben nicht nur die tragenden Teile einer Decke F90 sein.
Mit Ihrer Argumentation müsste eine Flurwand F30 ja auch keinen Raumabschluss haben, da dort eine unqualifizierte, im Brandfall meist offenstehende, Tür eingebaut werden kann.
Der Sinn einer Decke mit Feuerwiderstand ist ja grade, dass Löschmaßnahmen möglich sind. Erklären Sie mal einem Feuerwehrmann, dass er in einer verrauchten Wohnung auf den Balken als tragenden Bauteilen balancieren soll, aber bloss nicht daneben treten draf, weil die Decke dort einbrechen kann.
"Im statisch, konstruktiven Sinne ist in der vorliegenden Gebäudeklasse die feuerbeständige Ausführung der Decke im Dachraum massgebend." <-- Den Satz verstehe ich nun wirklich nicht.