Eigenartig....formal hat die Sachbearbeiterin wohl erstmal recht, sofern man allgemein das "Kellergeschoss" als ein "Geschoss" definiert.
Aber dann wären ja 100.000e Gebäude falsch gebaut...
Also, die Forderung nach öffenbaren Fenstern trifft m.E. doch nur für oberirdische Geschosse zu, und auch nicht für das EG, wo ohnehin schon die Hautür ist.
---
Dies wird übrigens in der Schweiz auch so gesehen, wie ich eben ergoogeln konnte (Gebäudeversicherung Bern):
"Nach der Definition des Geschosses ... ist das Untergeschoss ausgenommen, also kein Geschoss im Sinne des Brandschutzes."
M. Koeppen