Normaler weise baut man ja Aufzüge auch deshalb weil Rollstuhlfahrer, gebehinderte und ältere Menschen dann die oberen Wohnungen nutzen können. Stichwort Barrierefreiheit.
In Berlin gab es eine Behindertenrettungswege-
Verordnung - BeRettVO von Nov.1996, diese wurde abgelöst durch die Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern (EvakVO)vom 15. Juni 2000. Sie gilt zwar nur für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, enthält aber schon lange sinnvolle Ansätze: Bei mehr als 3 Rollis in Obergeschossen oder mehr als 1% der Nutzer muss man sich Gedanken über die Selbstrettung der Hadicapt machen. Bis dahin unterstellt man Fremdrettung durch andere Nutzer, Feuerwehr ...
Die Selbstrettung geht fast nur über den Weiterbetrieb der Aufzüge.
Wenn ein Aufzug ausschließlich im sichersten Bereich des Gebäudes, dem notwendigen Treppenraum, verläuft und auch nur hier seine Türen hin öffnet steht einem Weiterbetrieb nicht viel im Wege. Gesichete Stromversorgung: 90 minuten Funktionserhalt für separates Zuleitungskabel zum Schacht oder Auszugsmaschinenraum, Abgriff am Hausanschlußkasten mit trägen Sicherungen (Sprinklerpumpenschaltung),...
Das Geld für diese Maßnahmen ist besser angelegt als für eine Brandfallsteuerung.
Alles baut barrierefrei, so muss es auch sein, Handicapt sollen wie alle anderen jede Ecke im Gebäude erreichen.
Ist es dann ein gutes Konzept, als erstes den Aufzug abzuschalten, wenn irgendwo Rauch auftaucht? Früher konnten sie das Schild im Brandfall nicht benutzen ignorieren und nun ist die Elektronik schneller.
Bei den Brandschutzkonzepten für Gebäude sind die Belange von
Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen meiner Meinung nach zu berücksichtigen.
VDI 6017 Aufzüge-Steuerungen für den Brandfall- vom November 2008 kennt den Weiterbetrieb im Brandfall. Zwischen dem Feuerwehraufzug und dem Aufzug mit sofortiger Brandfallsteuerung gibt es noch zwei Qualitätsstufen im Weiterbetrieb. Zum Einen begrenzten Weiterbetrieb bei unkritischen Bränden und einen neuen Evakuierungsaufzug (später DIN EN 81 Teil 76, zur Zeit noch als prCEN/TR 81-76).
Sicher kann man nicht jeden Aufzug unbegrenzt weiter betreiben, aber man sollte sich zumindest mal darüber Gedanken machen.
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz