Hallo Christoph,
es gibt hinsichtlich Rauchmeldern / Rauchwarnmeldern noch wenig Gesetze und VO, weil Gesetz- und Verordnungsgeber sich scheuen, in "Wohnungen" etwas vorzuschreiben, was nur schwer zu überwachen ist. Daher fehlen solche Zwänge weitestgehend außer in "reinen Wohnungen", für die in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Rwm in verschiedenen Ländern vorgeschrieben wurden.
Das löst das Problem aber nicht: es beginnt in einem Zimmer, in dem jemand schläft, zu brennen, der Schlafende wacht davon nicht auf und atmet zwei Minuten später den giftigen Rauch ein. Und stirbt. Wenn der Rauchmelder auf dem Flur den Rauch mitbekommt, ist unser Kandidat schon eine Weile tot und der Feuerwehr bleibt die Leichenbergung. Das Ansehen des Hauses leidet sehr, weil man es versäumt hat, seine Heimbewohner (seine "Anvertrauten") fachgerecht zu schützen.
Überall dort, wo g e s c h l a f e n wird, sei es zuhause, im Hotel, im Krankenhaus, im Wohnheim oder Pflegeheim, sollten Schlafende bei Rauch geweckt werden, daß sie fliehen können oder rechtzeitig gerettet werden können. Da sollten wir zügig hinkommen. Aus Überzeugung und Zug um Zug dazu durch Gesetze angehalten. mfg Franz Schächer