Hallo allerseits,
nirgendwo steht doch, wo und wie ein notw. Flur an ein Treppenhaus anschließen muss...es muss eben gewährleistet sein, daß die Entfernung von jedem Punkt einer NE bis zu einem TR max. 35 m sein darf -
btw.: oder haben Sie einen Sonderbau mit Sonderbaurichtlinie, wo dies anders geregelt ist?
Sie können schon den Rettungsweg auch über Flure anderer NE führen, müssen aber versicherungsrechtliche Aspekte lösen (z.B. Einsatz elektronisch gesicherter Fluchttürverriegelungen).
Je nach Nutzung/Personenzahlen brauchen Sie ja auch für eine NE nur einen Treppenraum, d.h. 1 baulichen Rettungsweg, und der 2.Rettungsweg ist evtl. über Fenster möglich, z.B. bei "Zellenbauweise", nicht allzu hohen Personenzahlen und gewerblicher/Verwaltungsnutzung, und wenn die Feuerwehr Drehleitern hat und zustimmt.
Gehen tut da schon einiges - als objektspezifische Lösung.
Was haben Sie denn für eine Nutzung?
M. Koeppen