Die Frage ist nicht ohne Gegenfrage zu beantworten.
Haben Sie ein Gebäude geringer oder mittlerer Höhe? D.h. liegt die Oberkannte des Fussbodens des obersten Aufenthaltsraumes (des Gebäudes, nicht des Lokals) weniger (Gebäude geringer Höhe) oder mehr als 7m (Gebäude mittlerer Höhe) über der Geländeoberfläche?
Treppe im Gebäude geringer Höhe --> Nichtbrennbar
Treppe im Gebäude mittlerer Höhe --> F90 und nichtbrennbar (F90-A)
Der § 36 (11) BauO NRW (Erleichterung für Treppen innerhalb einer Wohnung) greift hier nicht, da er nur für Wohnungen gilt. Sie könnten jedoch im Rahmen einer bauantrags- und genehmigungspflichtigen Abweichung versuchen, sich eine nichtbrennbare Treppe (im Gebäude mittlerer Höhe) genehmigen zu lassen, wenn die Treppe ausschließlich das Ladenlokal erschließt.