Hallo Herr Sauter,
zu ihrer Antwort noch 2 kurze Anmerkungen.
Ich halte die Kostenpflicht für Fehlalarme bei gewerblichen Objekten auch weiterhin für sinnvoll. Sie ist ein Instrument, welches Betreiber und Errichter/Wartungsfirma dazu anhalten, die Anlage vernünftig zu planen und zu betreiben. Ich musste leider einige Male die Erfahrung machen, dass erst die ständigen Kosten von Fehlalarmen die Beteiligten dazu brachten, die entsprechenden Probleme zu beheben.
Im privaten Bereich halte ich dies jedoch für unangebracht. Bisher sind überall die gutwilligen Alarmierungen noch immer kostenfrei. Ich sehe keinen Unterschied ob jemand die Feuerwehr alarmiert weil er der Meinung ist Rauch selber zu riechen (auch ohne ihn zu sehen) oder auf einen möglichen Rauchmelder zu reagieren. Es darf auf keinen Fall geschehen, dass ein Nachbar einen Rauchmelder hört und nur deswegen die Feuerwehr nicht ruft weil er noch keinen Rauch sieht und sich Sorgen über einen evtl. Kostenersatz macht. Bei uns führen derartige Meldungen nicht zu einem Kostenersatz und nach eingehender Diskussion in unserem Hause wird aus den genannten Gründen auch keine solche Regelung geplant sondern im Gegenteil strikt abgelehnt.
Probleme sehe ich tatsächlich darin, dass dies zukünftig öfter passieren kann, wenn z.B. Rauchmelder ihre Batteriewarnung ausgeben. Solange diese nicht an die normale Stromversorgung mit angeschlossen werden wird sich daran auch nichts ändern.
Vielleicht denken ja die Hersteller mal an dieses Problem und ändern die Signalisierung in der Form ab, dass sie sich deutlich von einem tatsächlichen Alarm unterscheidet (nicht nur in der Frequenz sondern auch in der Art des Tones). Ansonsten bleibt nur die Aufklärung aber dazu müssten sich diese Probleme erst einmal häufiger zeigen. Bei uns sind mir bisher erst 3 solcher Fälle bekannt.
Mit besten Grüßen
Wolfgang Cordier