Danke Tuppes100,das Dg war vorher eine Wohnung mit vier Zimmern,zwei nach vorn zur Strasse raus,zwei nach hinten zum Garten raus(der nicht zugänglich ist.Dazwischen ist die Treppe zum Spitzboden,dadurch haben die Zimmer nach vorn u.nach hinten raus,schon seperate Türen gehabt,als wenn es 2Wohnungen waren.Das einzige was wir im Dg gemacht haben war,ne Toilette u.ne Dusche eingebaut,da im vorderen Teil nur ne Toilette war,u.in unserem Teil nach hinten raus nur ne Dusche.Verlässt man die Kinderzimmer steht man direkt im Hausflur(treppenhaus).das Haus ist Bj 1914.
Wir haben direkt unterm Zimmer unserer Tochter unser Wohn u.Esszimmer,wodurch sich nach Nachfrage einer Lösung beim Bauamt,der Einbau der Raumspartreppe ergab,so das wir jetzt ne Wohnung über 2Etagen haben,damit sollte der Vorwurf,keine 2 Rettungswege zu haben nichtig sein.
Unsere Wohnung im 1Og,ist von der Strasse aus anleiterbar u.hat den normalen Zugang zum Treppenhaus,im Dg bei unserer Tochter stand nur das Treppenhaus zur Verfügung.Durch den Einbau der Treppe vom Wohn.ins Kinderzimmer,verfügen Wir jetzt im Dg,über den Zugang zum Treppenhaus u.den direkten Zugang ins 1Og über die Raumspartreppe.Angeblich soll die Raumspartreppe wohl nicht als 2ter Rettungsweg ausreichen.Vielen Dank Heike