Hallo Christoph,
in der Liste der "Eingeführten Technischen Baubestimmungen" für 2010 ist die Schulbaurichtlinie nicht enthalten. Die Liste ist in der Tabelle
www.stmi.bayern.de/baurecht/bautechnik (ich hoffe ich habe es richtig getippt) einzusehen und dort unter "ETB" ganz unten auch zu öffnen.
Heißt: Byern verzichtet darauf, den Bauaufsichten konkrte Vorgaben zu machen, was richtig ist. Es gelten, formal ausreichend, die "Schutzzielbestimmungen der BayBo" und der Sonberbauparagraf "besondere Anforderungen können gestellt, Erleichterungen gestattet werden". Ist nicht sehr konkret.
Hinweis für die praktische Umsetzung : Schulbau Musterrichtlinie bei "www.IS-ARGEBAU.de" >> Musterverordnungen (kleiner Kasten links fast oben), dann > Baurecht/Bautechnik anklicken, aus der Tabelle raussuchen.
Da steht, daß Klassenräume zwei bauliche Rettungswege brauchen. Wenn der schlaue Architekt die bestmöglichen Rettungswege, nämlich direkt raus ins Freie, zumauern möchte, würde ich ihm eine Dachlatte zeigen (Ministerpräsident Holger Börner wollte damit schon mal Politik machen). Die soll der o f f e n lassen weil optimal.
Wozu braucht ihr T 30 Türen oder T 90 Türen ?
Wenn die Schule l ä n g e r als 60 m ist (Abweichung von der BayBo entsprechend SchulbauRiLi, so als Abweichung möglich, Begründung SchulbauRiLi) braucht sie eine Brandwand. In Schulhaus Brandwänden sind Öffnungen nur in den Fluren erlaubt. Wenn die nächsten Türen mehr als 2,50 m von der Tür in der Bw entfernst ist, reichen T 30 RS Türen statt T 90 Türen w e i l man weiß, daß Kinder T 90 Türen nicht aufbekommen und sich die Finger kaputt quetschen können, wenn sie die beim Schlißen reinbekommen.
W e n n Klassenräume nicht auf den Flur münden sondern direkt in den Treppenraum (TrR) sollen T 30 RS Türen die Brand- und Rauchausbreitung in den Treppenraum verhindern.
Zwischen Fluren und TrR sollen RS Türen sein, besser sind aber T 30 RS; weil RS Türen bei heißem Rauch tot umfallen (Glasbruch und Konstruktionsbruch d a r f bei 250° eintreten, Rauch ist oft 800° heiß).
Vorschriften finden Sie für Bayern nur in der BayBo, Hilfestellung gibt ihnen die SchulhausRiLi.
"Eigentlich" braucht man T 30 RS n u r zur Teilung sehr langer Schulen, zur Teilung zwischen Fluren und TrR, zu Nichtschulräumen (Dachboden, Kellerräumen), generell zw Keller und TrR und vereinzelt wenn Klassenräume an TrR liegen, also im wesentlichen zur Hausteilung und zum Schutz von TrR.
Umbauten an Rettungswegen in Schulen sind baugenehmigungspflichtig, selbst im liberalen Bayern. W e r prüft den Brandschutz ? Bitte klären !
Bevor ihr Architekt eine gefährliche Sparaktion startet, fragen Sie bitte Ihren oder einen anderen Prüfsachverständigen aus der Nähe um Rat. Vielleicht berät er sie sehr kostengünstig (weil er selbst kleine Kinder in der Schule hat). Ich habe die Schulen meiner Kinder auch hinsichtlich BS nachrüsten lassen müssen ...
Kosten sind ganz wichtig. Die Sicherheit der Kinder ist v i e l wichtiger. Die Mißachtung der Kindersicherheit ist für den Schulträger "Adressenänderungspflichtig" (das klingt nicht so grauslig wie Haft).
mfg Franz Schächer, Vors. FG BS in Hessen, Prüfsachverständiger BS