Hallo Herr Meier
Wenn Ihre Galerie nicht als Geschoss betrachtet werden muss, ist diese baurechtlich wie ein Doppelstockbett zu bewerten. Das bedeutet Sie haben keinerlei Anforderungen an die Galerie (Strickleiter, alles aus Holz). Es ergeben sich nur Anforderungen damit keiner aus Ihrem "Doppelstockbett" fällt.
Ab wann Ihre Galerie nicht mehr als Geschoss zu werten ist, sollten Sie mit Ihrer Bauaufsicht abstimmen (in der Regel 50 % offen in Fußbodenebene, weitgehend mit dem darunterliegenden Raum in offener Sichtverbindung, Erkennen von Gefahren im unteren Bereich, keine Zugänge zu abgeschlossenen Räumen auch nicht zu Toiletten oder Bädern, ein großer Schrank ist unschädlich).
Gruß Norbert Bärschmann