" Sonst n u r von Schulen, die wesentliche bauliche Mängel haben. D a ist es wegen der Mängel angebracht. "
Würde ich so nicht ausdrücken: Mit einem Rauchmelder kann man doch eigentlich keine " Mängel " hinreichend kompensieren. Wesentliche Mängel sowieso nicht, da bleibt nur - nach Erkennen - sofortiges Handeln und Nachbessern. Zur Not auch die Anordnung der Schliessung. Ob man dann hinnehmen darf, auch nur kurzzeitig, vorübergehend, mit Rauchmeldern eine Scheinsicherheit produziert zu haben, die Staatsanwaltschaft möchte ich da nicht nachforschen lassen müssen.
Die Bauordnungen schreiben nur einen Mindeststandard vor, den kann man durchaus in einzelnen Punkten noch verbessern, erhöhen. Dazu gehören Rauchmelder in alle betr. Bereiche, wo es zu unerkannten Brandentstehungen kommen kann. Zur Kompensation sind sie mir zu wenig, insbesondere bei wesentlichen baulichen Mängeln.