Da es meines Erachtens keine Rechtsgrundlage für die Erfordernis einer BMA in einer Schule gibt, kann es im Umkehrschluss auch keine Rechtsgrundlage über die Ausführung der BMA geben.
Eine BMA in Schulen halte ich mit Ausnahme von alten Bestandsschulen, die eventuelle bauliche Mängel kompensieren müssen auch nicht für zielführend:
1. Generell zwei bauliche unabhängige Rettungswege
2. Alle Personen sind wach und ortskundig
3. Zentrale Alarmierung über Sprachalarmanlage möglich
Warum sollte hier also eine BMA noch obendrauf gesattelt werden? Bei einer anderen Post haben Sie die Frage nach der Sinnhaftigkeit aufgeworfen, dass in privaten Haushalten Rauchmelder sinvoll sind, aber nicht in Schulen.
Die zu beklagenden Brandtoten ersticken zu 99,9% im Schlaf. In meiner ganzen Zeit in der Feuerwehr habe ich es vielleicht einmal erlebt, dass ein Bewohner bei einem Brand tagsüber vom Feuer überrascht wurde. Der hatte aber auch mindestens 2 Promille im Blut.
Da in der Schule (ausser bei langweiligem Unterricht) alle wach sind, sehe ich hier die Gefahr einer Überraschung nicht. Mir ist auch kein Brandereignis bekannt, bei dem es in Schulen während der Betriebszeit zu kritischen Situationen für Schüler oder Lehrer gekommen wäre.
Meines Erachtens sind BMA für Regelschulen (d.h. keine Abweichungen/Kompensationen) vollkommen überzogen.
Vergleichen Sie hierzu die Versammlungsstättenverordnung. Hier werde BMA erst ab Versammlungsräumen mit mehr als 1.000m? gefordert. Das sind 1.000 bzw. 2.000 Personen, die ortsunkundig sind. Warum dann so einen Aufwand bei Schulen?