hallo,
alles was man weitläufig auch als "lautsprecheranlage" bezeichnen kann. die in der DIN VDE 0833-4 behandelten sprachalarmierungsanlagen (SAA) sind ja auch "beschallungs-/lautsprecheranlagen", aber eben mit speziellen anforderungen und die für die alarmierung durch ansteuerung einer BMA betrieben werden. daneben kann es in einem gebäude auch noch "einfache" beschallungs-/lautsprecheranlagen geben, z. b. für einen veranstaltungssaal. solche anlagen, die nicht bestandteil der sprachalarmierung sind, müssen sich im alarmfall abschalten, damit die sprachalarmierung einwandfrei verstanden werden kann.