Hallo Brandschützer
In unserem Haus wird ein vorhandener Bereich
(der bereits als Versammlungsstätte genehmigt ist)umgebaut. Die ebenfalls vorhandenen Unterhangdecken sollen ebenfalls erneuert werden.
In der Baugenehmigung steht sinngemäß, dass Bekleidungen von Decken einschlißlich Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen sein müssen.
Gilt eine Unterhangdecke als Deckenbekleidung?
Nach meiner Einschätzung sind im Bestand B1-Akustikdeckenplatten eingebaut (als System mit F30 zugelassen).
Dürfen die neuen Platten ebenfalls B1 sein, oder muss ich nichtbrennbare verwenden?
Vielen Dank für Ihre Kommentare