Hallo -
ja, dann muss dieses EINE Gebäude eine innere Brandwand haben, welche auch durch die Kita gehen muss, denn die Kita ist dann offensichlich eine Nutzungseinheit in dem ansonsten "zusammenhängenden" Gebäude.
Verzicht auf die Brandwand (=Abweichung) wäre m.E. möglich wenn
- die Kita als Nutzungseinheit allseitig F90 abgetrennt ist
- der vertikale Feuerüberschlag von der Kita (welche ja jetzt eigener Brandabschnitt) zu den darüberliegenden Fenstern verhindert wird - das wird schwierig, oder einen Betonbalkon darüber auskragen lassen...
In der Tiefgarage braucht die Brandwand des darüberliegenden Gebäudes nicht fortgeführt werden, siehe Bayer. GaragenVO §10(4).
nur mal so auf die Schnelle und nicht rechtsverbindlich...
M. Koeppen