An dieser Stelle möchte ich gerne den ganz aktuellen Entwurf (08.12.2009) der Verfahrensordnung zur neuen Landesbauordnung in Bezug auf den Vorbeugenden Brandschutz zur Diskussion stellen.
Offensichtlich hält der Landtag in Bezug auf Brandschutzplanung nicht allzu viel von der Musterbauordnung.
Hier ein kurzer Auszug:
§9 Bautechnische Nachweise
(1) Bautechnische Nachweise sind:
1.der Standsicherheitsnachweis...
2.der Schallschutznachweis
3.der Brandschutznachweis, soweit dieser nach Abs. 4 verlangt wird.
(4) Die Baurechtsbehörde kann einen Brandschutznachweis als weiteren bautechnischen Nachweis verlangen bei
1.Sonderbauten
2.Gebäuden der Klasse 4 und 5 und
3.sonstigen Gebäuden, bei denen wesentliche Abweichungen von den bautechnischen Vorschriften oder Bestimmungen zum Brandschutz geplant sind.
Den Brandschutznachweis kann nur verfassen, wer
1.ein Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder eine gleichwertige Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat erfolgreich abgeschlossen hat und
2.eine Berufserfahrung auf dem Gebiet des Vorbeugenden Brandschutzes von mindestens fünf Jahren besitzt.
§17 Bautechnische Prüfung, bautechnische Prüfbestätigung
(1)Die bautechnische Prüfung umfasst:
1.die Prüfung der bautechnischen Nachweise nach §9 Abs.1 Nr. 1 und 2,
2.die Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht.
Meiner Meinung nach wird hiermit die Chance vertan, dass sich auch bei den Gebäudeklasen 1-3 die Planverfasser etwas mehr in den Brandschutz hineindenken müssen. Es müssen ja keine aufwändigen Brandschutznachweise sein, sondern falls erforderlich z.B. eine kurze Auflistung der Ausführung von Trennwänden, Türen, 2. Rettungsweg usw. (geringfügig erweiterte Baubeschreibung).
Nach §17 ist keine Prüfung von Brandschutznachweisen durch die Baurechtsbehörde oder Prüfsachverständige vorgesehen.
Das 4-Augenprinzip ist somit außer Kraft gesetzt...
Brandschutzfachplaner bzw. -Sachverständige auch mit jahrelanger Erfahrung dürfen keine Brandschutznachweise mehr erstellen, wenn sie nicht min. über den Titel Bauingenieur verfügen.
Viele Punkte die man sicherlich besser hätte machen können, wenn man den einfachsten Weg gegangen wäre, nämlich die Umsetzung der MBO ohne dabei ein eigenes baden-württembergisches Süppchen zu kochen.
Bin echt darauf gespannt ob die Nutzer des Forums die Sache ähnlich oder vielleicht doch ganz anders sehen.
Mit besten Grüßen
Hannes