Hallo,
Wer kann mir sagen, wo ich diese Verordnung finde. Ich finde zwar die Muster-Krankenhaus-Bauverordnung, aber diese in einem Brandschutznachwweis zitierte Norm nicht.
Interessant ist dort dieser zitierte Passus:
Muster-Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung
>2 Geschosse 2.4
Zusammenhängende Bereiche sind in Pflege-, Untersuchungs- und Behandlungsbereichen ohne notwendige Flure bis zu einer Grundfläche von 400 m? zulässig.
Dies bedarf weitergehender brandschutztechnischer Maßnahmen. Insbesondere sind Räume, die der stationären Unterbringung von Pflegebedürftigen dienen, von dem Bereich, durch den im Brandfall die Evakuierung vorgesehen ist, durch eine feuerhemmende Wand und dichtschließende Türen abzutrennen.
In einem Großraumbereich ist von maximal 10 Pflegebedürftigen auszugehen.
Weiterhin können insbesondere gefordert werden:
- erhöhte Personalverfügbarkeit für Erstmaßnahmen
- Maßnahmen zur Beschränkung der Verrauchung
- Löschanlage
Danke.