Hallo Leute,
Sie sind von der Frage abgekommen, nicht wahr? "Muss eine Brandersatzwand (quasi innere BEW) in Gebäudeklasse 3 standsicher sein?"
"Muss" ist ein modales Hilfswerb und bedeutet: unbedingt, fordernd. Beispiele: Äußerer Zwang, wie durch Rechtsvorschriften, sicherheitstechnische Forderung, Vertrag oder innerer Zwang...
Das ist so zu finden in den Dachdeckerfachregeln und sonstwo.
Die Hessische Bauordnung fordert bei Geb.Kl.3 für zulässige Wände anstelle von inneren Brandwänden "nur" F60-A oder F90-BA, also ohne die Anforderung "M" (mechanische Beanspruchung im Brandfall). Das hat Sascha S. oben für Bayern ja auch schon gesagt.
Die tragenden und aussteifenden Wände brauchen bei Geb.Kl.3 nur F30 zu sein. Da darf man also nicht davon ausgehen, dass die innere Brandersatzwand trotz F60-A oder F90-BA viel länger als 30 Minuten steht, muss sie m.E. auch nicht. Mauerwerk der Klassifizierung F60-A+M bleibt ja nicht von allen stehen. Wäre die Anforderung F60-A+M, müsste man die Wand irgendwie 60 Minuten aussteifen oder einspannen (nachweislich F60).
Die innere Brandersatz-Wand muss grundsätzlich Standsicher sein, aber im Brandfall folglich nicht mehr als 30 Minuten.
Will man mehr, will man Leute schützen, kann man ja generell F90 bauen. Die Gesellschaft will aber für kleine Gebäude Erleichterungen und lebt (überlebt hoffentlich) mit 30 Minuten in Geb.Kl. 3, dem bauaufsichtlich akzeptierten Risiko.
Zweifwellos ist die Feuerwehr vielen Risiken ausgesetzt. Aber in diesem Falle durch eine einstürzende "innere" Brandersatzwand? Wenn sich Feuerwehrleute hinter einer Brandwand verschanzen, müssten sie sich sicher sein, dass es eine Brandwand ist. Wie unterscheidet der Feuerwehrmann dann eigentlich eine innerere Brandwand von einer Trennwand?
Gruß G.Karstens