Grüß Gott!
Frage zu Garagen und den sogenannten Maschinenhallen:
Ich verstehe die Garagenordnung so, dass KFZ nur in Garagen abgestellt werden dürfen, und in Garagen nichts anderes als KFZ (§ 11 (4) und § 18 GaStellV).
Ausnahme: Abstellräume bis 20 m? bei Kleingaragen und:
§ 18 Abs. 3:
Garage nicht erforderlich für
Arbeitsmaschinen, wenn die Batterie ausgebaut ist,
und für Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume.
Ein Mähdrescher, der einmal pro Saison benötigt wird, und bei dem die Batterie ausgebaut wurde, darf somit auch in einem anderen Gebäude als einer Garage eingestellt werden (=Maschinenhalle).
Konkreter Fall:
gewerbliche Halle, im Eingabeplan als "Maschinenhalle" bezeichnet, 450m? Nutzfläche, Gebäudeklasse 3, für ein Lohnunternehmen, zum Einstellen von (wohl täglich benutzten) LKWs.
Diese Nutzung ist nicht in einer "Maschinenhalle" zulässig, oder?
Die Konsequenz wäre: Mittelgarage und somit Prüfpflicht?!
(rechteckiger Grundriss, keine Innenwände, eine Traufseite besteht nur aus Toren, kurze Wege, somit keinerlei "reale" Gefahren)
Oder könnte es sich um "Werk- und Lagerräume" (GaStellV) handeln?
Bin dankbar für Tipps,
J. Edtbauer