Hallo,
kann mir bitte jemand weiterhelfen, wo in der BayBO, oder anderer Orts, die lichten Breiten von Rettungswegen und Türen im Verlauf von Rettungswegen definiert sind.
Sonderbaurichtlinien, wie VStättV oder ähnliches, sind nicht gemeint. Auch bitte keine Arbeitsstättenrichtlinien usw.
Ich glaube nicht, dass die Lichte von Fenster mit 60cm sich hier übertragen lassen...
Vielen Dank in Voraus für die zahlreichen Antworten :-)
Gruß
ivan