Hallo Zang,
nein, es gibt für Steigleitungen überhaupt keine öffentlich-rechtlichen Anforderungen (also als Forderung, solche vorzusehen), außer im Hochhaus.
Aber natürlich gilt es bei sieben Geschossen mit dieser Frage als Planer verantwortungsvoll umzugehen. Empfehlung: Fragen Sie Ihre Feuerwehr/Brandschutzdienststelle.
Zu Nass oder Trocken: Wandhydranten Typ S könnten Sie vorsehen, nur wer soll im Wohngebäude damit löschen? Typ F wäre aus meiner Sicht weit überzogen und im Übrigen zu teuer (weil kein Direktanschluss aus hygienischen Gründen mehr möglich). Daher: Wenn überhaupt, dann nur trockene Steigleitungen.
Gruß
Werner Müller