lieber Kollege Zang,
früher hat man alles als machbar angesehen, was über Leitern der feuerwehr erreichbar war, a u c h Hochhäuser, deren zweiter baulicher Rettungsweg erst bei 22 m anfing (darunter : DL Feuerwehr !) Man hat das bis zur 50 m Leiter hochgetrieben, solange es solche im Einsatz gab.
Inzwischen sind die "starken Wehren" Vergangenheit und man hat Last, über Tag 20 Mann zusammenzubringen, weil über 70 % in fremden gemeinden arbeiten und nicht greifbar sind.
Die Erkenntnis ist gereift, daß Leitern nicht alles sind, weil die Z e i t fehlt, viele Personen zu retten, insbesondere solche, die lange zeit brauchen: Alte, Kranke, Kinder ...
Daher hat man die Schulbaurichtlinien deutlich verschärft: stets ein zweiter baulicher Rw.
Und das gilt für den Kindergarten entsprechend, wobei man sehen muß, daß die Zwerge nicht so tolle Treppenläufer sind. Und dazu kommen die "U 3" Kinder ab dem 7. Monat.
"Bestandsschutz" ist das Recht auf Eigentum, in das der Staat nicht eingreifen darf (Art 14 GG), "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art 2 GG) beendet j e d e n Bestandsschutz, weil niemand das recht hat, mit seinem (unzureichenden) Gebäude zu verletzen oder zu töten.
W e i l die Leiterrettung als Unzulänglichkeit erkannt wurde, ist der Bestandsschutz in Sachen Anleiterbarkeit futsch, bitte ein BSK mit sicherem zweiten Rw machen. F a l l s der Flur ein notwendiger Flur ist (frei von Brandlasten, Spielsachen, Garderoben ...) könnten darüber der 1. und der 2. Rw geführt werden, ich habe aber noch keinen "notwendigen Flur" im Kindergarten gesehen, das waren alles Spielflure.
mfg Franz Schächer