Liebe Fachkollegen,
der Sachverhalt: typisches Mietshaus Bj. ca. Mitte 19. Jh., Gebäudeklasse 5, div. Nutzungseinheiten (NE), 1. Rettungsweg über Haupttreppe, 2. Rettungsweg u.a. über 2. Treppenhaus im Hof gesichert; Das EG wird für Blumenladen und Frisör genutzt, in anderen Etagen sind Anwälte und Ärzte angesiedelt und werden auch für Wohnzwecke genutzt;
Betreiber beabsichtigt einzelne der NE zur Pension umzufunktionieren, wobei als einzige Veränderung der Grundrissstruktur der Einbau von Nasszellen erfolgen soll. In den NE sind teilweise alte gut erhaltene Stuckdecken vorhanden, die erhalten werden sollen.
Die geplanten NE sind nicht vertikal übereinander angeordnet, sondern z. T. versetzt.
Die Bettenanzahl je NE beträgt max. 12 Betten. Es sollen jedoch 5 NE des Gebäudes umfunktioniert werden.
1. Das Bauamt sieht es als Sonderbau!
2. Ist die Summenwirkung entscheidend?
3. Hat jemand solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie könnte man die Argumente des Bauamtes widerlegen?
Für viele anregende Ideen bin ich im Voraus dankbar.
Euer Kollege