Hallo zusammen,
ich arbeite mich gerade durch die DIN 4102-4 durch und mir sind da ein paar Anmerkungen aufgefallen, auf welche ich mir keinen Reim machen kann. Vielleicht kann mir jemand ja da weiterhelfen.
1. zu Tabelle 8 Zeile 1, Feuerwiderstandsklasse F180
In Zeile 1.2.1 sowie in Zeile 1.2.2 steht die Grenze b=400mm. In der DIN 4102-4/A1 und dem Teil 22 habe ich hiierzu keine Anmerkungen gefunden. Ich weiss nur, dass in der alten DIN 4102-4 in Zeile 1.2.2
2. zu Mindestabmessungen bei 4-seitig beanspruchten Balken
Für statisch bestimmt wie unbestimmt gelagerte Balken gilt in jedem Fall der Abschnitt 3.2.3.2, dass h>= min b gemäß Tabelle 3 Zeile 1 bis 1.2 sein soll.
Wenn ich nun die "Druck- oder Biegedruckzone" bzw. die "vorgedrückte Zugzone in Auflagerbereichen" betrachte gilt ja die Tabelle 4 mit den Mindestbreiten. Sind dann diese Mindestbreiten auch auf h für die 4-seitige Brandbeanspruchung anzusetzen oder wirklich nur die Werte nach Tabelle 3?
3. statisch unbestimmt gelagerte Platten + Estrich
In Zeile 1.2 der Tabelle 12 steht "Bei Anordnung eines nichtbrennbaren Estrichs, eines...". Gilt diese Zeile auch für schwimmende Estriche (ich beziehe mich hier auf die Definitionen der Tabelle 9) oder sind diese, da die Konstruktion teilweise aus brennbaren Material besteht, als nicht vorhanden anzusehen und die Betonüberdeckung ist gem. Zeile 1.1 der Tab. 12 anzusetzen?
Leider habe ich hierzu auch keine genauen Erläuterungen im Beton-Brandschutz Handbuch von Kordina gefunden. Kann mir jemand diese Fragen beantworten bzw. Infos geben, wo es vielleicht noch weitergehende Erläuterungen/Anwedungshinweise zu der DIN 4102-4 gibt?
mfg Katja Denker