Hallo
In Berlin ist ja die Muster-Beherbergungsstättenverordnung - MBeVO anzuwenden.Damit sind die Türen zu den Gasträumen (Beherbergungsräumen) mindestens als RS-Tür zu errichten.
Mit dem Prüfing. für Brandschutz (oder habt Ihr etwa jemanden von der Bauaufsicht gefunden, der noch prüfen will) eine Ertüchtigung abstimmen.
Kassettenfüllungen auffüllen lassen - es sind auch Schallnormen zu erfüllen!!!
Umlaufende dauerelastische Dichtung (Dreiseitig) und eine absenkbare Bodendichtung einfräsen lassen + OTS.
Mustertür auf Dichtheit prüfen lassen - abgewandelter blower-door-test.
Mit Prüfing. Druckdifferenz und Temperatur abstimmen.
Dann hätte man bestenfalls eine Super-Dts-Tür und müsste eine Erleichterung im Nachweis beschreiben.
Würde ich aber nur für Gastzimmertüren machen - und dann RM auch unter 60 Betten (Melder mit Alarmierungsfunktion)
Dann an Mustertür noch eine Schallmessung.
Ertüchtigung
Dichtigkeitstest
Schallmessung
Gutachten
Material - ob sich das rechnet.