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Einzelbatterieleuchten und Akkuleuchten als Sicherheitsbeleuchtung
Benutzer_1623
Hallo Forum,
fallen Einzelbatterieleuchten auch unter die durchzuführende Prüfung durch einen Sachverständigen nach Teschnischer Prüfverordnung (Hessen) §2 6. oder reicht dann hier eine einfach Sachkundigenbescheinigung?
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Viele Grüße
Marius Tapp
Benutzer_822
das hängt von der Baustelle ab, in der die leuchten erforderlich werden. Bitte in der TechnPrüfsv VO schauen, ob Ihr Objekt in die Überwachungspflicht fällt (Schulen, Hotels, ...) mfg Franz Schächer
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