Hallo Herr / Frau Zang,
aus meiner Sicht ist das zumindest teilweise baurechtkonform. Ich habe einen Treppenraum,, von dem aus eine Wohnung erschlossen wird. Innerhalb der Whg habe ich eine offene Treppe, die beide Geschosse verbindet. So weit, so gut. Ein Problem könnte in der Tat sein, dass dann in dem Geschoss, in dem sich die Whg-Eingangstür befinden soll, kein Fenster mehr nach außen führt. Das wäre ein immer wieder auftretendes Problem: Wird ein TR nur dadurch innenliegend, dass er nicht in allen angeschlossenen Geschossen über die Außenwand zu belichten und zu belüften ist? Eine generelle Lösung gibt es hier m.E. nach nicht, sondern es kommt wie fast immer auf den Einzelfall, also auf die baulichen Gegebenheiten, an. Rauchableitung zur Außenwand könnte man z.B. auch mit einem Blechkanal realisieren.
Viele Grüße,
Frank Borgert