hallo,
zunächst einmal, bei einer geforderten brandmeldeanlage (BMA) gilt im wesentlichen die DIN VDE 0833-2 und - da sie mittlerweile wohl als stand der technik angesehen werden kann - die DIN 14675.
die formulierung "Brandmeldeanlage bedeutet nicht automatisch auch automatische Brandmelder!" würde ich nicht so stehen lassen wollen. ein wesentliches schutzziel einer BMA ist die "Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase". dort wo sich menschen aufhalten, wird ein brand von diesen sehr schnell erkannt. dann sind handfeuermelder gut, um z. b. die anderen betroffenden menschen und die feuerwehr zu alarmieren. da dies aber nicht überall und ständig der fall ist, sieht die DIN VDE 0833-2 grundsätzlich eine überwachung mit automatischen brandmeldern vor und definiert nur bestimmte ausnahmen hiervon. ich würde daher eher formulieren: brandmeldeanlage bedeutet automatisch auch automatische brandmelder (mit bestimmten ausnahmen)!
nun kann ich aber den bogen wieder zu deiner ausgangsfrage spannen. die DIN VDE 0833-2 definiert unter ´6.1.3.2 Ausnahmen von der Überwachung´ u. a. folgende zulässige ausnahme:
Räume, die durch eine automatische Feuerlöschanlage mit Meldung zu einer hilfeleistenden Stelle geschützt sind; es sei denn, die Brandmeldeanlage ist zur Ansteuerung einer Feuerlöschanlage oder aus sonstigen Gründen erforderlich;
so wie ich deine beschreibung verstehe, könnte man sich nur noch auf "sonstige gründe" beziehen. diese müssten dann jedoch plausibel benannt werden können.
ob im zweifelsfall dann sensorkabel oder rauchmelder eingesetzt werden, ist ein abwägen von der wahrscheinlichen brandentwicklung und den umgebungsbedingungen und stellt sich erst planerisch, wenn geklärt ist, ob die garage zum überwachungsumfang gehört (oder nicht). ich würde hier klar zu einem linearen wärmemelder (sensorkabel) greifen, da bei rauchmeldern täuschungsalarme durch auftreten von aerosolen nicht ausgeschlossen werden kann (auch bei 2-melder-abhängigkeit). die alternative wären noch punktförmige wärmemelder, wobei bei öffentlich zugänglichen garagen die gefahr von bewussten fehlalarmen durch irgendwelche deppen besteht, die solche melder sehen. ein sensorkabel ist da als brandmelder schlicht nicht immer sofort erkennbar.
jela