Danke für die Antwort.
Der "Rennwagen" durchfährt, wie erwähnt, das Tor ca. 30 mal (hin- und zurück) also 120 Sekunden am Tag. Eine Parkposition ist hier weder benötigt noch gewollt; aus Brandschutzgründen. Das bedeutet, daß die Wahrscheinlichkeit, daß das Fahrzeug in diesem Bereich ist, gerade mal 0,14% beträgt. Jetzt müsste es also stehen bleiben, brennen und der Strom ausfallen, daß von einer Gefährdung ausgegangen werden kann/muss - wie unwahrscheinlich ist das denn!?
Eine Brandschutzschaltung am Tor (USV gestützt) ist in unser System integriert. Die Kabel sind geschützt/geschirmt, so daß das Fahrzeug bei einem Brand noch ausreichend Zeit haben sollte den Brandschutzbereich zu verlassen, wenn es sich denn überhaupt in diesem Bereich aufhält.
Zudem würde ich nur gerne wissen, ob und welche Norm/Gesetz/Richtlinie o.ä. es zu diesem Fall gibt. Die Auskunft, daß wir u n b e d i n g t eine USV-Unterstützung benötigen und kein Weg daran vorbei geht, habe ich schon bekommen. Allerdings fehlt mir die gesetzliche Grundlage. Und nur weil irgendjemand der Meinung ist, daß das so sein sollte, ist das für mich noch lange kein Gesetz - a u s s e r dieser jemand bezahlt mir die USV-Unterstützung auch. D a n n bin ich sofort dabei! ;)
Grüsse,
JBrom