Hallo tignum,
j e d e Nutzeinheit braucht auf j e d e r Ebene z w e i Rettungswege, den Erschließungszugang als ersten Rw und einen zweiten baulichen oder über Rettngsgeräte der Feuerwehr. Soweit so einfach und richtig.
Und wenn man den zweiten Rw über Einbruchsicherungssysteme verbarrikadiert, gibt es k e i n e Rettung, sobal der erste Rw ausfällt. Das kann ein Kellerbrand sein oder jemand zündelt im Trepperaum oder oder oder - ohne zweiten Rw ist es unzulässig unsicher.
Mindestens e i n Ausgang (Fenster oder Tür) muß per Hand geöffnet werden können o d e r eine Notstromabsicherung haben oder anderswie geöffnet werden können, a u c h wenn der Strom ausfällt.
Diese Panzerabsicherung war schon mal große Mode und hat sich dann aber wieder gelegt, es scheint gerade wieder zu kommen. Die Leute sperren sich ein und denken gar nicht daran, daß sie sich damit das Leben verkürzen.
Fragen Sie doch mal ihren Rolladenausrüster, wie viel Aufwand es macht, den Terrassenzugang mit Notstrom zu versorgen, dass man da raus kann, evtl. auf Rauchmelder geschaltet, "wenn Rauch dann Terrassenrolladen auf". Das haben wir einmal auf einem Messestand zusammengekoppelt, das war ganz praktikabel.
Das Ding entspricht nicht der BayBO, bitte nachbessern ! mfg Schächer