hallo,
Bestandschutz kann nur geltend gemacht werden, wenn sich nichts (aber wirklich nichts!) verändert und nur Schönheistraperaturen gemacht werden;
von wann ist die Bauenehmigung? Haben inzwischen keine neuen technischen Geräte (Computer, Geldautomaten oder -Fördersysteme, Kundenmonitore...) Einzug gehalten? - Ich denke eher ja doch? - Demnach aktuelle BayBO 2009!
Zudem aollte bei einer Renovierung der aktuelle Sicherheitsstandard auch für den Brandschutz gelten; hier wird sonst am falschen Ende gespart! (Obwohl die Bänker ja z.Zt. nicht den besten Ruf haben - verbrennen wollen wir sie ja doch noch nicht - zumindest nicht die kleinen Angestellten vor Ort!)
Also, lieber den eigenen Kopf nicht in die Schlinge stecken und aktuelles Baurecht wählen!
mfg
der Feuerteufel