Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Praxis sieht man häufig, dass entsprechend den Erleichterungen gemäß 4.3 MLAR brennbare Rohre < 32 mm (für nichtbrennbare Medien) auch durch Brandwände geführt werden.
Für F 90-Wände ist dies zulässig und es stellt sich die Frage, warum es nicht auch in der Brandwand funktionieren sollte.
Formal spricht aber § 30 MBO dagegen: "... (7) Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweggeführt werden. ..."
Dieses Thema wurde hier bereits schon mal diskutiert und festgestellt, dass es Meinungen dafür und dagegen gibt.
Ich würde jetzt aber gern mal wissen, ob schon mal jemand im "MLAR-Lippe-Kommentar" dazu , sozusagen "offiziell" was gefunden hat. Nach mehrmaligem Durchlesen meine ich in dem Werk dazu keinen Kommentar gefunden zu haben, da dort immer nur "F 90" an den bunten Bildchen steht, nicht aber "BW".
Phoenix