Hallo Kollegen,
vielleicht hatte jemand von euch schon ein ähnliches Problem.
Ich habe einen bestehenden Industriebau (gebaut 2006 nach IndBauRL)in Niedersachsen zu erweitern. Die vom Bauherrn geforderte zusätzliche Fläche beträgt 1.700 m?.
Zusammen mit dem bestehenden Gebäude von 1.400 m? ergibt sich eine Fläche von 3.100 m?.
Nach IndBauRL Kapitel 6 Tabelle 1 wurde der erste Bauabschnitt in K1 eingeordnet und dem entsprechend F0 ausgeführt.
Die Brandabschittsbildung mittels einer Brandwand (doppelten F90 Wand) ist nur mit einem unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar und vom Bauherrn wegen der Nutzung nicht gewünscht.
Bleibt m. E. die Möglichkeit eine BMA einzubauen und die tragende Stahlkonstruktion nachträglich mit einem F30- Anstrich zu versehen.
... wer hat schon einmal einen F30 Anstrich an einer bestehenden Stahlkonstruktion nachgerüstet?
... wie wurde das Problem mit dem nicht mehr erreichbaren Obergurt des Stahlträgers (hier wurde das Trapezblech direkt auf den Träger "geschossen") gelöst?
Oder gibt es noch andere, bessere Lösungsansätze??
Gruß aus Bremen
Piet