Bundesland: Hessen Autor: Becker Hallo Kollegen,
laut Richtlinie ist in der Sicherheitskategorie K1 das Lagern von wassergefährdenten Stoffen außerhalb des Erdgeschosses nicht zulässig.
Die Richtlinie bezieht sich dann aber nur auf Obergeschosse.
Wie sieht es mit Kellergeschossen aus?
Ist dort das Lagern zulässig und kann ich dann das Lager selbst als Löschwasserrückhaltung verwenden?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.