Hallo
Ich würde es so bewerten (Sachsen):
Es ist entweder EIN Gebäude, oder auch mehrere Gebäude auf dem selben Grundstück, das macht m.E. keinen Unterschied für die Wände, welche ich als Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sehe.
Gebäudeabschlusswände mit Brandschutzanforderungen (nämlich als Brandwand) gibt es in Sachsen (der MBO folgend) nur näher 2,50 m zu einer Grundstücksgrenze, nicht bei mehreren (aneinandergereihten oder freistehenden) Gebäuden auf einem Grundstück.
M. Koeppen