Moin an alle,
danke für die Hinweise.
@Feuer- Hewi: Der Neubau wird "konturangepasst" an den bestehenden Nachbarbau angebaut.
@F. Schächer: Die Ausführung im Bereich des Dachanschlusses von Brandwänden ist per Detail geklärt. Der Wunsch des Architekten bezieht sich vollflächig auf die raumseitige Verkleidung des Dachstuhles.
@Koeppen: Die Bauten stoßen giebelseitig aneinander. Der Feuerüberschlag zum Nachbargebäude würde m.E. keine vollständige Verkleidung des Dachstuhles erforderlich machen. Die Sicherstellung der Standsicherheit im Brand- bzw. Evakuierungsfall scheint mir noch die wahrscheinlichste Erklärung zu sein. Im Brandschutzkonzept, welches mir nun in Textform vorliegt, steht zu lesen:
"Im Dachgeschoss ist die tragende und aussteifende Konstruktion (Haupttragwerk)des Daches mindestens in der Feuerwiderstandsklasse "F 90-B" auszuführen."
Da es sich um eine Forderung für das Tragwerk handelt, gehe ich nun davon aus, dass der Architekt daraus die Forderung für eine raumseitige "Schutzhaut" in F-90 ableitet.
Ich kann ab Dienstag rückfragen, mal sehen, wer sich was dabei gedacht hat.
Mit den besten Wünschen für eine angenehme Arbeitswoche,
N. Jung