Neu gebaut wird eine eingeschossige Industriehalle (unter 1600m?, Stahlbau F Null) mit angrenzendem Bürotrakt (zweigeschossig, 30cm Porenbetonwände). Für die Halle wird die IndBauRL und für das Büro die BauO LSA angesetzt und von der Prüfstelle so akzeptiert.
Zielsetzung ist die Trennwand nach BauO LSA zu bewerten um eine Brandwand als Trennwand zu vermeiden, da diese bei Gebäudeteilen über Eck (hier der Fall) nach IndBauRL 5,0m über innere Ecke hinausragen muss (Problem: Porenbeton endet und Sandwichpanelle beginnt im Eckbereich).
Ist die Trennwand zwischen Büro und Halle nach BauO LSA §29 (3) Nr.2 also statt einer Ausführung als Brandwand (F90 +stoßfest) als F60 Wand zulässig? Mit Türen und Fenster T60/F60?
Muss Trennwand nach BauOLSA oder IndBauRL behandelt werden und mit welcher Begründung?
Bitte um zeitnahe Antworten, da Bauvorhaben schon begonnen wurde.Vielen Dank