Hallo,
wir planen eine grossgarage in baden wuerttemberg unter einem buerogebaeude. lt. GaVo §12 (2) 1. ´Öffnungen oder Schächte für den Rauch- und Wärmeabzug mit einem freien Gesamtquerschnitt von mindestens 1000 cm2 je Garagenstellplatz haben, die höchstens 20 m voneinander entfernt sind, oder...´
bei einer komplexen Geometrie sind die 20m Abstaende der Öffnungen untereinander nicht immer gewaehrleistet (hier ca. 38m), wohl aber ein 20m Abstand zu den Stellplaetzen, wie es z.B. die GaVo Bayern beschreibt
Frage: hat jemand Erfahrung mit dieser Auslegung? Muessten also tatsaechlich alle 20m Oeffnungen (beide Richtungen) vorgesehen werden, wie soll das z.B. bei einer mehrgeschossigen TG (ca. 60x60m) funktionieren, wenn nur die Aussenwaende zur Entrauchung in Betracht kaemen?