Hallo Herr Halbinger, werte Forumsteilnehmer,
danke für den Tipp bzgl. Prüfzeugnis A2.
Nach Auskunft der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen gibt es leider ein solches Prüfzeugnis nicht, da das Prüfverfahren an einer senkrecht aufgehängten Asphaltplatte vorgenommen wird.
Es gibt allerding verschiedene Gutachterliche Stellungnahmen wie z.B. ein Brandschutztechnisches Gutachten des ehemaligen Leiters der Frankfurter Berufsfeuerwehr und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Prof. Dipl.-Ing. Ernst Achilles, wonach "...der Verwendung von Gussasphalt-Estrichen in allen Bereichen von Hochbauten (zum Beispiel Bauten besonderer Art oder Nutzung wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw.) brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen"-stehen. "Die Versuche haben ergeben, dass Gussasphalt-Estriche auch in Flucht- und Rettungswegen ohne Einschränkung von Evakuierungsmaßnahmen und die Einleitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen in der erforderlichen Zeit sicher zu benutzen sind."
Ist jemandem bekannt, ob unter Verweis auf solche Gutachterlichen Stellungnahmen schon einmal Gussasphalt als Bodenbelag zugelassen wurde?
Stimmt es, dass die Forderung der VStättV "Bodenbeläge nichtbrennbar" erst in der Fassung 2007 Niederschlag gefunden haben und vorher die Forderung nicht erhoben wurde? (interessiert mich nur informativ)
Bedeutet die Forderung der VStättV "Bodenbeläge nichtbrennbar", dass Bodenbeläge aus nichtbrennbaren Materialien, klassifiziert als "A" bestehen müssen, oder dass z.B. mit solchen Brandversuchen und Brandschutztechnischen Gutachten eine im verlegten Zustand nichtbrennbare Konstruktion durchaus ausreichen kann?