Sehr geehrte Mitstreiter,
bei der grundlegenden Einordung von Alarmierungssystemen (Elektroakustische Notfall Warnsystem / Sprachalarmierungsanlagen) stellen sich meinerseits ein paar Fragen, die ich nicht abschließend beantwortet sehe. Ich hoffe das diese Fragestellung in diesem Forum nicht fehl am Platz ist.
Welche Anforderungen gelten für den Aufstellungsort genannter Systeme?
Darf die Zentraltechnik mit anderen informationstechnischen Systemen gemeinsam untergebracht werden?
Bisherigen Erkenntnisstand:
Die EN60849 macht keine Angaben zum Aufstellungsort. Hier ist der Verweis auf die Normen für Meldsysteme zu finden, wenn die Anlagen in Kombination errichtet werden. In der VDE 0833-4 findet sich der Verweis auf Anforderungen nach trockenen, bedingt zugänglichen Betriebsräumen, sowie die entsprechende Zugänglichkeiten von Bedienelementen.
Eindeutigster Anhaltspunkt ist noch die Beschreibung in der MLAR nach F30-Räumen, die nicht für andere Zwecke genutzt werden, zur Unterbringung der Verteiler sicherheitstechnischer Anlagen. Schließt das die Zentraltechnik mit ein?
Eine Einordung nach EltBauVo (was eigene Räumlichkeiten begründen würde) sehe ich nicht, da die Anlagen ja nicht zur Energieverteilung vorgesehen sind.
Ich würde mich über weiterführende Ansatzpunkt und Hinweise oder Praxiserfahrungen freuen. Vielen Dank bereits im Voraus!
C.Götze