Hallo,
zu dem veröffenzlichten Artikel "Sicheres Dach aus Holz" in der Ausgabe des Feuertrutz-Magazins 6.2009 möchte ich einige Anmerkungen machen:
Der Beitrag vermittelt den Eindruck, dass die dargestellten statischen Mischkonstruktionen (Dachtragwerke aus Holzbindern mit Zugbändern aus Stahl) baurechtskonform mit dem angegebenen Dämmschichtbildner geschützt werden können.
Bei genauerer Betrachtung handelt es sich um ein Feuerschutzmittel, welches gemäß dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis geeignet ist, Holzbauteile in der Baustoffklasse B1- schwerentflammbar zu ertüchtigen.
Wenn man davon ausgeht, dass die Dachkonstruktion der Messehallen in ihrer Gesamtheit zumindest feuerhemmend auszubilden war, ist dieser Nachweis mit dem beschriebenen Dämmschichtbildner natürlich nicht erbracht
Aber gerade da beginnt ein Problem, welches sich in der Praxis immer wieder stellt.
Die Holzbinder selbst werden aufgrund ihrer Querschnitte ohne weiteres in die Feuerwiderstandsklasse F 30 einzuordnen sein. Für die Stahlbauteile ist der Nachweis einer zulassungskonformen F 30-Beschichtung aufgrund der filigranen Zugstäbe und damit ungüstigen U/A- Verhältnissen oft nicht zu erreichen. => Hieraus resultiert i.d.R. eine wesentliche Abweichung zur Zulassung und das Erfordernis einer Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde.
Doch selbst wenn eine Beschichtung der Stahlbauteile in F 30 möglich ist, so ist es m.E. nicht zulassungskonform, ein statisches Verbundsystem quasi in Teilbereichen zu ertüchtigen. Insbesondere die Schnittstellen zwischen Stahl- und Holzbauteilen bilden hier die Schwachstelle.
Zulassungen Für F 30/F 90-Anstriche enthalten auch Zusätze wie:
"Beim Anschluss anderer Bauteile ist die Anschlussstelle so auszubilden, dass eine Brandbeanspruchung des zu schützenden Bauteils ausreichend verhindert wird, oder es sind die anschließenden Bauteile selbst so zu schützen, dass sie die Erwärmung des zu schützenden Bauteils nicht fördern."
=> Daraus folgt ebenfalls eine wesentliche Abweichung zur Zulassung und damit ein weiteres Zustimmungserfordernis der obersten Bauaufsichtbehörde.
Wahrscheinlich werden die Hallen jedoch aufgrund einer flächendeckenden Feuerlöschanlage ein F 0- Dachtragwerk erhalten haben. Dann bleibt es jedoch unverständlich, warum Holzschalung und Holzbinder einschließlich der Zugbänder eine Beschichtung erhielten, da eine Verbesserung des Brandverhaltens auf Stahlbauteilen mit dem verwendeten Dämmschichtbildner nicht erreicht, und die Verwendung auf Stahl mit dem zitierten Prüfzeugnis keineswegs ermöglicht wird.
Wenn der Artikel lediglich auf die mögliche Beschichtung von Holzkonstruktionen mit B1- Dämmschichtbildnern (auch in transparenter Optik) abzielt, so ist dies nicht grundlegend Neues.
In jedem Fall ist das Fazit der Möglichkeit eines dämmschichtgeschützten Verbundsystems nicht ohne weiteres baurechtskonform und bedarf der näheren Erklärung.